34 Abs. 4 StGB sind Zahl und Höhe der Tagessätze im Urteil festzuhalten. Um den Tagessatz zu berechnen, kann das Formular der Konferenz der Strafverfolgungsbehörden der Schweiz (KSBS) herbeigezogen werden, welches (je nach Einkommen) einen Pauschalabzug von 20% bis 30% des Nettoeinkommens für allgemeine Ausgaben vorsieht. Vom Zwischenergebnis sind 15 % je für den Ehepartner und das erste Kind, 12,5 % für das zweite und 10 % für das dritte Kind abzuziehen ( unter „Berechnungsformular Tagessatz“).