Diese sei um 10 Tages-sätze auf deren 70 zu senken. Die Richtlinien des Verbandes Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (VBRS) würden bei Geschwindigkeitsüberschreitung ausserorts von 55-60 km/h von einem Richtwert von 110 TS ausgehen. Die Richtlinien der Konferenz der Strafverfolgungsbehörden der Schweiz (KSBS) würden bei Geschwindigkeitsüberschreitungen ausserorts von 50-59 km/h 120 Tagessätze vorsehen. Die Vorinstanz habe einfach den Strafbefehl bestätigt. Der Richter habe keine Strafzumessung vorgenommen. Der Berufungskläger wisse nicht, wie dieser auf diese 160 Tagessätze komme.