Der Vollzug der Geldstrafe wurde bedingt aufgeschoben, unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren. Der Beschuldigte wurde zudem verurteilt zu einer Busse von CHF 8‘300.00, bei schuldhaftem Nichtbezahlen ersatzweise zu einer Freiheitsstrafe von 32 Tagen. Die Verfahrenskosten von insgesamt CHF 1‘140.00 wurden dem Beschuldigten auferlegt, eine Entschädigung wurde ihm nicht zugesprochen. Auf eine Wiedergabe der Urteilsbegründung in den angefochtenen Punkten wird verzichtet und auf die entsprechenden Erwägungen verwiesen.