Appenzell Ausserrhoden durch die Kantonspolizei St. Gallen einvernommen (act B 5; B4/4b). Er wurde mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Appenzell Ausserrhoden vom 23. Januar 2018 (U 17 1739) der groben Verletzung der Verkehrsregeln schuldig gesprochen und mit einer bedingten Geldstrafe von 160 Tagessätzen zu je CHF 260.00, unter der Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren, und mit einer Busse von CHF 8'300.00 (Ersatzfreiheitsstrafe: 32 Tage) bestraft (act. B 4/6). Gegen diesen Strafbefehl liess A___ mit Schreiben seines Verteidigers vom 25. Januar 2018 rechtzeitig Einsprache erheben (act.