1. A___ sei wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln (Missachtung der Höchstgeschwindigkeit ausserorts), begangen am 28. Oktober 2017, zu einer bedingten Geldstrafe von 160 Tagessätzen zu je CHF 260.00, unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren, und zu einer Busse von CHF 8‘300.00 (bei schuldhaftem Nichtbezahlen ersatzweise zu einer Freiheitsstrafe von 32 Tagen) zu verurteilen). 2. Die Verfahrenskosten seien dem Beschuldigten aufzuerlegen. im Berufungsverfahren: (Kein Antrag) b) Beschuldigter und Berufungskläger: im erstinstanzlichen Verfahren (sinngemäss):