CHF 1‘000.00 Vertretung der Anklage an Schranken CHF 3‘000.00 Gerichtsgebühr CHF 5‘550.75 unentgeltliche Verbeiständung CHF 3‘373.00 Zuführungskosten zur Berufungsverhandlung CHF 12‘923.75 insgesamt werden abzüglich der Kosten für die amtliche Verteidigung (Art. 426 Abs. 1 StPO) dem Beschuldigten auferlegt.