Die Kosten für die amtliche Verteidigung werden gemäss Art. 135 Abs. 1 StPO i.V.m. Art. 23 der Verordnung über den Anwaltstarif (bGS 145.53) nach dem notwendigen Zeitaufwand entschädigt, wobei auch die Barauslagen erstattet werden. Der Stundensatz beträgt gemäss Art. 24 Anwaltstarif CHF 170.00 zuzüglich Mehrwertsteuer. Die vom amtlichen Verteidiger eingereichte Kostenrechnung beläuft sich auf CHF 5‘550.75 (inkl. Barauslagen und MWSt; act. B 38). Die eingereichte Kostennote ist tarifkonform und erscheint als angemessen. Somit ist der amtliche Verteidiger für seine Bemühungen mit CHF 5‘550.75 aus der Staatskasse zu entschädigen.