Das Gericht ordnet eine Verwahrung an, wenn der Täter namentlich eine schwere Körperverletzung oder eine andere mit einer Höchststrafe von fünf oder mehr Jahren bedrohte Tat begangen hat, durch die er die physische, psychische oder sexuelle Integrität einer anderen Person schwer beeinträchtigt hat oder beeinträchtigen wollte, und wenn auf Grund der Persönlichkeitsmerkmale des Täters, der Tatumstände und seiner gesamten Lebensumstände ernsthaft zu erwarten ist, dass er weitere Taten dieser Art begeht oder auf Grund einer anhaltenden oder langdauernden psychischen Störung von erheblicher