Zu einer ambulanten Therapie wäre er nach wie vor bereit. Er erhoffe sich dadurch einen Katalisator, dass er darüber reden könne, wie es ihm gehe. Gegenüber dem Psychiatrischen Dienst Thurgau bekräftigte er demgegenüber noch im August 2017, dass er die abgebrochene Massnahmebehandlung nach Art. 59 StGB wieder aktivieren wolle (act. B 35/3).