Dass ein freiwilliges Setting nicht ausreicht resp. der Beschuldigte sich dadurch zu wenig motiviert sieht, wird durch den Therapieverlaufsbericht der Forensischen Psychiatrie des Kantons Solothurn vom 12. April 2017 (act. B 3/38, S. 5) sowie dem Führungsbericht des Amtes für Justizvollzug Solothurn vom 18. April 2017 (act. B 3/39, S. 7) bestätigt. Im Übrigen ist einleuchtend, dass der Beschuldigte vor dem Hintergrund der „ich-syntonen Störung“ keine Massnahmemotivation entwickelt, wenn er damit rechnen kann, mit einer blossen Freiheitsstrafe früher entlassen zu werden.