- Gemäss neuesten Erkenntnissen bzw. moderneren Konzepten lassen Psychotherapien in den meisten Fällen von Persönlichkeitsstörungen gewisse Therapieerfolge erwarten, auch wenn solche Straftäter schwer zu motivieren sind und dabei vor allem Defizite wie emotionale Dysfunktionen (etwa mangelndes Einführungsvermögen oder fehlende Reue) die Behandlung erschweren und allenfalls für einen Therapieabbruch verantwortlich sind (HEER/HABERMEYER, a.a.O., N. 69 zu Art. 59 StGB).