B 3/4.3, Ordner 6), ist nicht nur nicht ausgeschlossen (so das Gutachten, act. B 3/2.35, S. 41, Ordner 3), dass sich ähnliche Szenarien mit gewalttätigen Übergriffen im Rahmen einer neuen Beziehung (mit oder ohne Kind) wiederholen werden, sondern solche sind nach Auffassung des Obergerichts geradezu „vorprogrammiert“. Schliesslich ist es lediglich glücklichen Umständen zu verdanken, dass die gravierenden Misshandlungen beim Privatkläger 1 nicht zu lebensgefährlichen Verletzungen geführt haben (act. B 3/1.47, S. 17, Ordner 2).