Seite 30 ist, zumindest solange, als es ihm nicht gelingt, sich nahtlos in die Gesellschaft zu integrieren und ein selbsttragendes Leben zu führen. Am ehesten sind Betäubungsmitteldelikte zu erwarten, Eigentumsdelikte je nach seiner wirtschaftlichen Versorgungslage mit mittlerer bis hoher Wahrscheinlichkeit (act. B 3/2.35, S. 40 f., Ordner 3).