deutliche und andauernde Verantwortungslosigkeit und Missachtung sozialer Normen, Regeln und Verpflichtungen; sehr geringe Frustrationstoleranz und niedrige Schwelle für aggressives, auch gewalttätiges, Verhalten; Neigung, andere zu beschuldigen, oder vordergründige Rationalisierungen für das eigene Verhalten anzubieten, durch welche die Person in einen Konflikt mit der Gesellschaft geraten ist; vgl. act. B 3/2.35, S. 27, Ordner 3) und narzissti-