Der Gutachter hat bei D___ im Tatzeitpunkt eine dissoziale Persönlichkeitsstörung mit narzisstischen Zügen und einzelnen Elementen des Charaktersadismus, ein Aufmerk- samkeitsdefizit-Hyperaktivitätsyndrom, einen langjährigen Cannabis-Missbrauch mit Zügen der psychischen Abhängigkeit, einen Missbrauch von Psychostimulanzien wie Amphetaminderivaten und Kokain, eine Nikotinabhängigkeit sowie eine ärztlich geführte Niederdosis-Benzodiazepinabhängigkeit festgestellt (act. B 3/2.35, S. 39, Ordner 3).