Seite 28 ICD-10), die Abweichung von der Norm insgesamt, wobei sich zwischen dem sogenannt „normalen“ und dem von der Norm abweichenden Zustand keine scharfe Grenze ziehen lässt. Das Gericht muss prüfen, ob die Störung so schwer ist, dass sie eine stationäre therapeutische Massnahme rechtfertigt; dabei kommt es nicht darauf an, ob die Störung zur Annahme einer herabgesetzten Schuldfähigkeit führte (Urteil Bundesgericht 6B_681/2010 vom 7. Oktober 2010 E. 4.1; TRECHSEL/PAUEN BORER, a.a.O., N. 4 zu Art.