Seite 25 Gemäss seiner Rückmeldung bereue D___ die Taten, die er auch tatsächlich begangen habe. Einige Vorwürfe bestreite er vehement. Eine vertiefte Tataufarbeitung habe bisher nicht stattgefunden. Insgesamt könne D___ ein durchwachsenes Vollzugsverhalten attestiert werden (S. 4). Er verhalte sich mehrheitlich anständig, werde aber als unzufriedener und misstrauischer Insasse wahrgenommen, dem es schwer falle, die Regeln, Weisungen und Normen der JVA zu akzeptieren.