Insgesamt seien seine Arbeitsleistungen eher als schwach einzustufen. Er müsse viel kontrolliert werden und arbeite ungenau und langsam. Eventuell bestehe zwischen seinen gesundheitlichen Problemen und seinen schwachen Arbeitsleistungen ein Zusammenhang. Mit den Materialien und Werkzeugen gehe er pfleglich um und gegenüber dem Werkmeister sei er anständig. Das Gericht habe keine Massnahme angeordnet. Die Teilnahme an einer freiwilligen Therapie sei nicht indiziert (S. 3).