Die weitere Entwicklung könnte zum heutigen Stadium der Therapie nicht abgeschätzt werden. Neben persönlichkeitsimmanenten Aspekten und grundsätzlich schwerer Behandelbarkeit dieser Art von „Psychopathy“ sei auch zu sagen, dass grundsätzlich ein vorzeitiger Massnahmenantritt, also Beginn einer Massnahme ohne Vorlage eines rechtskräftigen Urteils, bei schwer persönlichkeitsgestörten Rechtsbrechern, wo nicht rasch mit Medikamenten deutliche Verbesserungen erreicht werden könnten, sich erfahrungsgemäss regelmässig problematisch gestalte (S. 5).