Bis heute hätten zwischen der Referentin und D___ 36 therapeutische Gespräche à ca. 60 Minuten stattgefunden (S. 2). Es hätte sich um eine störungs- und deliktorientierte Einzel-Psychotherapie mit systemischen und kognitiv verhaltenstherapeutischen Ansätzen gehandelt. Es bestünde weiter eine sehr enge Verzahnung mit den arbeitsagogischen und intensiven soziopädagogischen Bemühungen des Wohngruppenvollzuges im Sinne des Vollzugs einer stationären Behandlungsmassnahme. Die gutachterlichen Diagnosen von Dr. H___ könnten bestätigt werden (S. 3). Die Arbeit mit D