Während es D___ formell gelungen sei, sich in den Vollzugsverlauf einzugliedern und sein Verhalten die Versetzung von der Aufnahmestation B+T auf eine der Wohngruppen rechtfertigte, sei es ihm nicht gelungen, sich auf eine Psychotherapie oder eine stabilisierende pharmakologische Behandlung einzulassen (S. 3). Auch im Massnahmenverlauf sei die hohe „Ich-Syntonität“ der Störungen der Persönlichkeitsstruktur zu beobachten.