Seite 21 Ohne die entsprechenden Sicherungen sei weiterhin von einem hohen Rückfallrisiko für Betäubungsmitteldelikte sowie einer „eher hohen Rückfallwahrscheinlichkeit für Gewaltdelikte gegenüber Personen, mit denen er in enger Beziehung steht“ auszugehen (S. 2 f.) Während es D___ formell gelungen sei, sich in den Vollzugsverlauf einzugliedern und sein Verhalten die Versetzung von der Aufnahmestation B+T auf eine der Wohngruppen rechtfertigte, sei es ihm nicht gelungen, sich auf eine Psychotherapie oder eine stabilisierende pharmakologische Behandlung einzulassen (S. 3).