Auch der von ihm im bisher letzten Gespräch (am 21.6.2016) geäusserte Wunsch, eine Psychotherapie aufnehmen zu können, begründete er ausschliesslich damit, dass er erfahren habe, dass Lockerungen im Setting des Vollzugs (bezüglich der Möglichkeiten zur Teilnahme am Gruppenvollzug) an die Teilnahme an psychotherapeutischen Sitzungen geknüpft seien und ihm gesagt worden sei, er müsse ja „nicht über alles sprechen“. Bezüglich der Persönlichkeitsstörung könne bisher nur insofern Stellung genommen werden, als dass sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben hätten, dass die gutachterlichen Diagnosen angepasst werden müssten (S. 2).