Bericht vom 29. Juni 2016 der Forensischen Psychiatrie des Kantons Solothurn (act. B 3/1.85, Ordner 2) Nachdem der Antrag von D___ auf vorzeitigen Massnahmenantritt genehmigt worden sei, sei er am 4. Mai 2016 aus dem Kantonalen Gefängnis Appenzell Ausserrhoden in die JVA Solothurn verlegt worden (S. 1). Eine Psychotherapie im engeren Sinne hätte aufgrund der bisher von D___ präsentierten Haltung sowie der Kürze der Aufenthaltsdauer noch nicht implementiert werden können. Ein erstes Gespräch mit der designierten psychologischen Psychotherapeutin sei für die Woche ab dem 4. Juli 2016 geplant. Dabei solle insbesondere festgestellt werden, ob D___ eine minimale Motivation zeigen könne.