Seite 20 Einschätzung der Erfolgsaussichten gleichwohl eine Massnahme nach Art. 59 StGB ins Auge gefasst werden, wäre ein Massnahmenzentrum wie Deitingen SO, Bitzi oder St. Johannsen sicher besser geeignet als eine allgemeinpsychiatrische Klinik (wie die Erfahrung zeige). Was eine geeignete Institution im Falle des Normalvollzuges (ergänzt durch ambulante Therapie) angehe, so sei auf die Antwort zu Frage 4.4 zu verweisen.