Zusammen mit der ohnehin schlechten Motivation des Exploranden führe dies zum Schluss, dass hier von einer psychiatrisch-psychotherapeutischen Behandlung kein optimaler Nutzeffekt im Hinblick auf die Verbesserung der Legalprognose erwartet werden könne. Unter diesem Aspekt könne eine klassische deliktzentrierte forensische Therapie im Grunde nur mit Zurückhaltung empfohlen werden, dies schliesse jedoch eine psychotherapeutische Behandlung (allenfalls ergänzt durch stabilisierende Psychopharmaka) nicht aus, wenn es beim Exploranden im Rahmen eines allfälligen Normalvollzuges zu Krisen und Anpassungsstörungen kommen sollte. Aktuell werde der Explorand mit verschiede-