Von daher sei die Problemeinsicht resp. die Veränderungsbereitschaft eine geringe (S. 42). Zusammen mit der ohnehin schlechten Motivation des Exploranden führe dies zum Schluss, dass hier von einer psychiatrisch-psychotherapeutischen Behandlung kein optimaler Nutzeffekt im Hinblick auf die Verbesserung der Legalprognose erwartet werden könne.