Eigentumsdelikte seien je nach seiner wirtschaftlichen Versorgungslage mit mittlerer bis hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten (S. 40 f.). Die Gefahr erneuter Straftaten bestehe vorwiegend aufgrund seiner normabweichenden Persönlichkeitsstruktur, dies im Zusammenhang mit den gesamten Lebensumständen, welche dem Exploranden bisher noch kein selbsttragendes und eigenverantwortliches Dasein ermöglichten. Die Tatumstände dürften dagegen von untergeordneter Bedeutung sein, da die Hauptdelikte im Rahmen einer hochspezifischen Beziehung stattfanden, die sich in genau dieser Form kaum wiederholen dürfte.