Es müsse beim Beschuldigten auch in Zukunft mit weiteren Straftaten gerechnet werden (S. 40). Am ehesten dürften dies Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz sein. Eine eher hohe Rückfallwahrscheinlichkeit hätten Gewalttätigkeiten, insbesondere gegenüber Personen, mit denen er in einer engen Beziehung stehe. Aufgrund seiner narzisstischen und dissozialen Anteile prädisponiere das Wesen des Exploranden ihn für Beziehungskonflikte, welche angesichts seines Naturells rasch gewalttätige Züge annehmen könnten.