Seite 17 gesagt, dass er in der Pöschwies im Strafvollzug sei. Zuerst habe er gesagt, dass er Erholung und keinen Ausgang brauche. Als er gehört habe, dass er in 3-4 Tagen wieder in die Pöschwies zurückgebracht werde, habe er die Gelegenheit dann ergriffen. Eine Massnahme nach Art. 59 StGB mache er nicht mit (act. B 39, S. 5 f.). Er habe in der vorzeitigen Massnahme viel erlebt, es sei eine Katastrophe gewesen. Im Gutachten von Dr. H___ würden Sachen stehen, die überhaupt nichts mit ihm zu tun hätten.