Er sei sogar so motiviert gewesen, dass er um Eintritt in den vorzeitigen Massnahmevollzug ersucht, diesen angetreten und auch mehrere Monate bewältigt habe. Anlässlich der Verhandlung zum abgekürzten Verfahren habe er sich an einer ambulanten Therapie interessiert gezeigt, habe jedoch den stationären Rahmen verweigert. Auch bei seinem Austritt aus der Psychiatrie Münsterlingen habe er die abgebrochene Massnahmebehandlung gemäss Art. 59 StGB fortsetzen wollen. All das deute auf eine vorhandene Therapiemotivation hin, welche bloss noch geweckt werden müsse.