Seite 13 Vorhandensein einer ansatzweisen Motivation resp. dafür, dass eine solche geschaffen werden könne (act. B 36, S. 8). So habe D___ sich anfänglich therapiewillig gezeigt; das habe sich erst geändert, als er realisiert habe, dass eine Massnahme länger als eine Strafe dauern könnte. Er sei sogar so motiviert gewesen, dass er um Eintritt in den vorzeitigen Massnahmevollzug ersucht, diesen angetreten und auch mehrere Monate bewältigt habe.