Eine stationäre therapeutische Massnahme könne gemäss psychiatrischem Gutachten nicht mit Erfolgsgarantie empfohlen werden. Der Verlauf der vorzeitig angeordneten stationären Massnahme habe denn auch keine Therapieerfolge gezeigt, weshalb der Beschuldigte in den vorzeitigen Strafvollzug zurückversetzt worden sei. Nachdem somit das psychiatrische Gutachten vom 16. Oktober 2015 die Therapierbarkeit der beim Beschuldigten diagnostizierten dissozialen Persönlichkeitsstörung im Vornherein in Frage stelle, habe der bisherige Verlauf der Massnahme diese Skepsis bestätigt.