Seite 12 werde sich wahrscheinlich erst nach einer rechtskräftigen Verurteilung abschliessend beantworten lassen. Die Psychiatrischen Dienste Solothurn wie auch die Justizvollzugsanstalt Solothurn stellten die Therapiefähigkeit des Beschuldigten ohne rechtskräftige Verurteilung in Frage. Dies habe denn auch dazu geführt, dass eine Rückversetzung des Beschuldigten vom Massnahmenvollzug in die Sicherheitshaft beziehungsweise in den vorzeitigen Strafvollzug erfolgt sei.