Sodann lege der Beschuldigte eine Verweigerungshaltung bezüglich der Delikte an den Tag, solange keine rechtskräftige Verurteilung bestehe. Die Justizvollzugsanstalt Solothurn sei in ihrem Bericht vom 18. April 2017 zur gleichen Einschätzung gekommen. Der Beschuldigte werde klar als massnahmebedürftig gesehen und äussere sich nach der beschriebenen Krise aktuell therapiewillig.