In der Folge habe er sich verschiedentlich mit der stationären Massnahme nicht mehr einverstanden gezeigt. Gemäss Therapieverlaufsbericht der Psychiatrischen Dienste Solothurn vom 12. April 2017 habe sich gezeigt, dass es dem Beschuldigten bis zu diesem Zeitpunkt nicht gelungen sei, eine genügend tragfähige therapeutische Beziehung zu gestalten. Erschwerend komme die fehlende Einsicht in seine Persönlichkeitsproblematik hinzu. Sodann lege der Beschuldigte eine Verweigerungshaltung bezüglich der Delikte an den Tag, solange keine rechtskräftige Verurteilung bestehe.