- 1 (Schuldsprüche) - 2 (Freisprüche) - 3 (Verurteilung zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 5 Jahren unter Anrechnung der ausgestandenen Untersuchungshaft sowie des vorzeitigen Straf- und Massnahmevollzugs von 856 Tagen; Verurteilung zu einer Busse von CHF 500.00, bei schuldhaftem Nichtbezahlen ersatzweise zu einer Freiheitsstrafe von 5 Tagen; dies im Zusatz zum Urteil des Untersuchungsamtes St. Gallen vom 28. Oktober 2015, welches eine unbedingte Freiheitsstrafe von 6 Monaten sowie eine Busse von CHF 300.00 ausgefällt hat)