h) Mit Eingabe vom 20. November 2018 reichte StA A___ den Therapiebericht der Klink forio AG vom 1. September 2017 sowie den Austrittsbericht der Psychiatrischen Dienste Thurgau vom 17. August 2017 zu den Akten (act. B 34 und act. B 35/2 und B 35/3). Auf die entsprechenden Ausführungen und Angaben in den in lit. a - h vorstehend angeführten Schriftstücken wird, soweit für die Beurteilung erforderlich, im Rahmen der nachfolgenden Erwägungen einzugehen sein. E. Unerlaubtes Sich-Entfernen aus dem Strafvollzug