Er wird zudem verurteilt zu einer Busse von CHF 500.00, bei schuldhaftem Nichtbezahlen ersatzweise zu einer Freiheitsstrafe von 5 Tagen. Die Strafe ergeht im Zusatz zum Urteil vom 28. Oktober 2015 des Untersuchungsamtes St. Gallen, welches eine unbedingte Freiheitsstrafe von 6 Monaten sowie eine Busse von CHF 300.00 ausgefällt hat. 4. Der Beschuldigte verbleibt im vorzeitigen Strafvollzug. 5. Es wird davon Vormerk genommen, dass der Beschuldigte die Genugtuungsforderung des Privatklägers 1 von CHF 20'000.00 zzgl. Zins von 5 % seit 2. Juli 2015 anerkannt hat. Die Schadenersatzforderung wird auf den Zivilweg verwiesen.