e) Die Hauptverhandlung im erstinstanzlichen Verfahren fand am 11. Dezember 2017 statt (act. B 3/66). Das Urteil wurde den Parteien im Anschluss daran mündlich verkündet und kurz begründet. Das Dispositiv wurde am 13. Dezember 2017 versandt (act. B 3/73). Die Anklägerin meldete mit Eingabe vom 19. Dezember 2017 fristgerecht Berufung an (act. B 3/78). Die schriftliche Begründung erfolgte von Amtes wegen, da die ausgesprochene Freiheitsstrafe über 24 Monaten liegt (Art. 82 Abs. 1 StPO). C. Erstinstanzliches Urteil