Die staatsanwaltschaftliche Schlusseinvernahme erfolgte am 10. November 2015. Dabei legte der Beschuldigte ein fast umfassendes Geständnis bezüglich der angeklagten Tathandlungen ab (act. B 3/7/1.43). Am 17. November 2015 wurde der Beschuldigte in den vorzeitigen Strafvollzug verlegt (act. B 3/7/1.48).