Seite 4 sowie polizeiliche und staatsanwaltschaftliche Einvernahmen des Beschuldigten, der Privatklägerin 2 und von Auskunftspersonen (act. B 3/7/2.96-2.114, act. B 3/7/2.115-2.121, act. B 3/7/2.75-2.95). Die staatsanwaltschaftlichen Konfrontationseinvernahmen zwischen dem Beschuldigten und E___ (nachfolgend „Auskunftsperson 1“) sowie dem Beschuldigten und der Privatklägerin 2 fanden am 6. und 7. Oktober 2015 statt (act. B 3/7/1.38, act. B 3/7/1.39, act. B 3/7/2.113.). Die staatsanwaltschaftliche Schlusseinvernahme erfolgte am 10. November 2015.