2. Der Beschuldigte sei von folgenden Vorwürfen freizusprechen: - der versuchten mehrfachen schweren Körperverletzung zum Nachteil des Privatklägers 1 - der mehrfachen Nötigung zum Nachteil der Privatklägerin 2 - der mehrfachen Tätlichkeiten zum Nachteil der Privatklägerin 2 - der Tierquälerei. 3. Der Beschuldigte sei zu einer Freiheitsstrafe von 32 Monaten zu verurteilen. 4. Es sei auf die Anordnung einer Massnahme zu verzichten. Eventualiter sei eine ambulante Massnahme anzuordnen. 5. Dem Privatkläger 1 sei eine Genugtuung von CHF 20‘000.00 zuzusprechen.