B 3/19 und act. B 3/23). Davon wird eine Pauschale von 30 % für den allgemeinen Lebensaufwand in Abzug gebracht. Vom Zwischenergebnis sind 15 % für das erste und 12.5 % für das zweite Kind abzuziehen. Somit resultiert eine Tagessatzhöhe von gerundet CHF 700.00 (Berechnungsformular Tagessatz, unter: https://www.ssk-cps.ch/empfehlungen). 2.3.9 Die Geldstrafe ist bedingt auszusprechen (aArt. 42 Abs. 1 StGB), wobei die Probezeit auf zwei Jahre festgesetzt wird. (aArt. 44 Abs. 1 StGB).