Die Strafmassempfehlungen SVG der Schweizerischen Staatsanwälte-Konferenz (SSK) sehen für ein Überschreiten der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit innerorts um 25-29 km/h eine Sanktion von 20 Tagessätzen, für ein Überschreiten innerorts um 30-34 km/h eine Sanktion von 50 Tagessätzen vor (https://www.ssk-cps.ch/sites/default/files/straf- massempfehlung_svg_final_dv_2016_dt.pdf). Richtlinien wie die oben erwähnte weisen keine Gesetzeskraft auf und beschränken das Ermessen der Gerichte und Behörden nicht (BGE 123 II 106 E. 2e).