B 12/4). Nachdem der Berufungsbeklagte nach eigenen Angaben die Strecke regelmässig befährt, handelt es sich damit nicht um das erstmalige Befahren einer neu signalisierten Strecke, was gegen die Annahme von Rücksichtslosigkeit sprechen kann (act. B 12/4; Urteil des Bundesgerichts 6B_485/2013 vom 22. Juli 2013 Sachverhalt C). Vorliegend bemerkte der Berufungsbeklagte aber während mehr als einem halben Jahr nicht, dass ein – ehemals