4a VRV so lange zu beachten, bis sie entweder aufgehoben werden oder durch ein anderes Signal abgelöst werden. Insofern kann vorliegend offen bleiben, ob die im Oktober 2016 in Fahrtrichtung Heiden vorgenommene Entfernung des Signals „Ende der Höchstgeschwindigkeit 50 generell“ rechtmässig – im Sinne, ob dies hätte publiziert oder Seite 7 verfügt werden müssen – geschah. So oder so hatte das bereits erwähnte, Anfang des Dorfes Wald stehende Signal „Höchstgeschwindigkeit 50 generell“ weiterhin Bestand.