Dadurch könne auch der Bereich der Gültigkeit dieser Signalisation ohne Verfügung oder Publikation ausgedehnt werden. Aber selbst wenn die Signalisation „Höchstgeschwindigkeit 50 generell“ einen formellen Fehler aufweisen würde, hätte sie dennoch Gültigkeit. Die Signalisation ausgangs Wald sei am 4. November 2016 vom alten an den neuen, aktuellen Standort verschoben worden.