Die Staatsanwaltschaft erklärte sich ausdrücklich mit dem schriftlichen Verfahren einverstanden, der Berufungsbeklagte stillschweigend (act. B. 22). Am 23. Januar 2019 nahm der Berufungsbeklagte zur Auskunft des Tiefbauamtes Stellung (act. B 25). Seite 4 Auf die entsprechenden Ausführungen und Angaben in den in lit. a - c vorstehend angeführten Schriftstücken wird, soweit für die Beurteilung erforderlich, im Rahmen der nachfolgenden Erwägungen einzugehen sein.