3. Subeventualiter sei der Vorwurf der groben Verkehrsregelverletzung zu bestätigen, das Strafmass sei jedoch gegenüber dem Strafbefehl markant zu reduzieren. Unter der gesetzlichen Kosten- und Entschädigungsfolge. bb) im Berufungsverfahren: Es sei die Berufung unter Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils unter Kosten- und Entschädigungsfolge abzuweisen. Seite 2 Sachverhalt